Eine Gaumenfreude, die zur Wiederentdeckung des Waldes anregt
Beim Pilzsammeln im Fassatal hat man nicht nur die Gelegenheit, diese erlesenen Früchte der Natur zu finden, sondern auch den Wald neu zu entdecken. Im Fassatal gibt es zahlreiche Pilzarten. Die bekanntesten sind Steinpilze und Pfifferlinge. Allerdings ist Vorsicht geboten: das Pilzesuchen darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden.Zum einen sollten unbedingt die örtlichen Pilzsammelvorschriften eingehalten werden, zum anderen ist es aber auch wichtig, die Pilze gut zu kennen. Unsere Wälder sind nämlich nicht nur reich an essbaren, sondern auch an giftigen Pilzen, deren Verzehr sogar tödlich enden kann.
Zunächst muss man sich über die Pilzsammelvorschriften informieren und die entsprechende Sammelerlaubnis einholen. Dadurch schützen Sie die Umwelt und ersparen sich hohe Geldstrafen. Informationen vor Ort erhalten Sie bei den jeweiligen Tourismusbüros. Die zweite wichtige Voraussetzung ist, dass man die Pilze, die man sammelt, gut kennt. Sammeln Sie KEINESFALLS Pilze, die Sie nicht kennen und zerstören Sie keine Pilze, denn auch giftige Pilze spielen eine wichtige Rolle zur Bewahrung des sensiblen Gleichgewichts im Wald. Der Verzehr unbekannter Pilzen ist lebensgefährlich. Leider gibt es auch unverantwortliche Personen, die diese oberste Regel nicht beachten.
Die Autonome Provinz Trient hat das Pilzsammeln gesetzlich geregelt, um zu vermeiden, dass die pflanzlichen Ökosysteme der positiven Wirkung durch wild wachsende Pilze beraubt werden. Außerdem soll den negativen Folgen einer zu hohen Belastung durch den Menschen begegnet werden, um die natürlichen Ressourcen und die Umwelt zu schützen. Aus diesem Grund legen die Gesetze NORMEN UND VERHALTENSMASSREGELN fest, die von allen Pilzsammlern berücksichtigt werden müssen:
- das Sammeln wilder Pilze ist an allen Wochentagen bis zu einer Menge von 2 kg pro Tag und Personen über 10 Jahren möglich;
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nur Pilze sammeln, wenn Sie von einem Familienangehörigen begleitet werden, der die notwendigen Papiere besitzt: auch in diesem Fall dürfen höchsten 2 kg pro Person gesammelt werden;
- die Höchstgrenze von 2 kg gilt nicht, wenn dieses Gewicht von einem einzigen Pilz überschritten wird;
- das Pilzsammeln ist nur tagsüber möglich. Zwischen 19.00 und 7.00 Uhr ist das Pilzesuchen verboten;
- es ist verboten, die Pilze am Suchort zu zerstören oder zu beschädigen; außerdem ist bei der Suche die Verwendung von Rechen, Haken und anderen Geräten verboten, die den Humus des Waldbodens beschädigen könnten;
- die Pilze sollten am Sammelort grob gereinigt werden und nur in festen Behältern transportiert werden (Körbe o.ä.);
- in Naturparks und anderen Gebieten, die mit entsprechenden Hinweisschildern versehen sind, ist das Pilzsammeln strengstens verboten;
- die Entfernung oder Beschädigung von Schildern, die auf ein Pilzsammelverbot hinweisen, ist untersagt.
Wer keinen Wohnsitz in der Provinz Trient besitzt, muss zum Pilzsammeln einen entsprechenden Antrag stellen und einen Betrag zahlen, der je nach Jahreszeit und Dauer der Sammelerlaubnis variiert. Um Benutzern entgegen zu kommen, die die Gebietsgrenzen der Gemeinden nicht gut kennen, haben die sieben Gemeinden des Fassatals (MOENA, SORAGA, VIGO, POZZA, MAZZIN, CAMPITELLO und CANAZEI) untereinander und mit dem BEZIRK eine Vereinbarung getroffen und ein einheitliches Gebiet für die Pilzsuche geschaffen, das alle beteiligten Gemeinden einschließt und das gesamte Fassatal umfasst. Wenn man also in einer beliebigen der zusammengeschlossenen sieben Gemeinden einen Antrag zum Pilzsammeln gestellt hat, kann man nicht nur auf deren Gebiet Pilze sammeln, sondern auch in dem der anderen Komunen.
Informieren Sie sich in jedem Fall immer direkt vor Ort, da Vorschriften, Zahlungsarten und Beträge saisonalen Änderungen unterliegen.
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