| Angelsport
im Fassatal
Der Angelsport wird von
der Fischereivereinigung „Associazione Pescatori
Fassatal“ organisiert und verwaltet. Angeln
ist im Fluss Avisio und einigen Fluss- und Seebecken
möglich.
Für den Angelsport
ist die Fischereivereinigung „Associazione
Pescatori Fassatal“
zuständig. Er kann im Fluss Avisio (im gesamten
Abschnitt des Fassatal), im Becken von Fedaia, im
Lago delle Pozze (S. Pellegrinopass) und im Becken
von Pezzè (Soraga) betrieben werden. Als
Fangmenge sind maximal sechs Forellen erlaubt.
Der Fluss Avisio wird ab dem 1. April zum Angeln
freigegeben, in den Seen kann nach dem Ende der
Tauperiode geangelt werden, jedoch nicht vor dem
10. März. Die Angelsaison endet für alle
Gewässer mit dem 30. September.
Die Angelerlaubnis kostet 10,50 Euro und ist in
den Geschäften aller Orte des Tals erhältlich.
Sie enthält die für die Ausübung
des Angelsports vorgesehenen Vorschriften und Bestimmungen.
Um eine Angelerlaubnis zu erhalten (Gültigkeit
ein Tag), muss man im Besitz eines staatlichen Angelscheins
sein.
VORSCHRIFTEN
DER FISCHEREIVEREINIGUNG FASSATAL
1) Der Inhaber der Erlaubnis darf in den Gewässern
Avisio, im Damm von Fedaia, im Lago delle Pozze
(S. Pellegrino) und im Damm von Pezzè (Soraga),
unter Beachtung der Hinweisschilder des Fischreservats
der Gemeinde Moena.
2) Max. Fangmenge: 6 Stück
3) Mindestgröße: 20 cm für Bach-,
Regenbogen- und Lachsforellen, 34 cm für marmorierte
Forellen.
4) Es ist nicht möglich, eine zweite Erlaubnis
für die oben genannten Gewässer zu benutzen.
5) Im Fluss Avisio darf nur eine Angel verwendet
werden, in den Seen 2 Angeln, die in beiden Fällen
persönlich überwacht werden müssen.
Der Angler muss seinen eigenen Behälter dabei
haben.
6) Nachts ist das Angeln verboten.
7) Das Angeln mit Larven, Fleischfliegen, Ködern,
Netzen, Harpunen und per Hand ist verboten.
8) Falls die gefangenen Fische zu klein sind, müssen
sie äußerst vorsichtig vom Haken genommen
werden. Falls der Haken zu tief eingedrungen ist,
ist die Angelschnur durchzutrennen. Alle gefangenen
Forellen, die die Mindestgröße überschreiten,
müssen behalten werden.
9) Es ist Pflicht, das Angelgebiet und den gefangenen
Fische in das vorgesehene Feld einzutragen.
10) Bezüglich aller Punkte, die nicht in diesen
Vorschriften enthalten sind, gelten die gesetzlichen
Fischereibestimmungen sowie die internen Disziplinarmaßnahmen.
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Die Produkte des Fassatals |
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