| Pilzsammeln
im Fassatal
Eine Gaumenfreude, die
zur Wiederentdeckung des Waldes anregt
Beim Pilzsammeln
im Fassatal hat man nicht nur die Gelegenheit, diese
erlesenen Früchte der Natur
zu finden, sondern auch den Wald neu zu entdecken.
Im Fassatal gibt es zahlreiche Pilzarten. Die bekanntesten
sind Steinpilze und Pfifferlinge. Allerdings ist
Vorsicht geboten: das Pilzesuchen darf nicht auf
die leichte Schulter genommen werden. Zum einen
sollten unbedingt die örtlichen Pilzsammelvorschriften
eingehalten werden, zum anderen ist es aber auch
wichtig, die Pilze gut zu kennen. Unsere Wälder
sind nämlich nicht nur reich an essbaren, sondern
auch an giftigen Pilzen, deren Verzehr sogar tödlich
enden kann.
Zunächst muss
man sich über die Pilzsammelvorschriften informieren
und die entsprechende Sammelerlaubnis einholen.
Dadurch schützen Sie die Umwelt und ersparen
sich hohe Geldstrafen. Informationen vor Ort erhalten
Sie bei den jeweiligen Tourismusbüros. Die
zweite wichtige Voraussetzung ist, dass man die
Pilze, die man sammelt, gut kennt. Sammeln Sie KEINESFALLS
Pilze, die Sie nicht kennen und zerstören Sie
keine Pilze, denn auch giftige Pilze spielen eine
wichtige Rolle zur Bewahrung des sensiblen Gleichgewichts
im Wald. Der Verzehr unbekannter Pilzen ist lebensgefährlich.
Leider gibt es auch unverantwortliche Personen,
die diese oberste Regel nicht beachten.
Die Autonome Provinz
Trient hat das Pilzsammeln gesetzlich geregelt,
um zu vermeiden, dass die pflanzlichen Ökosysteme
der positiven Wirkung durch wild wachsende Pilze
beraubt werden. Außerdem soll den negativen
Folgen einer zu hohen Belastung durch den Menschen
begegnet werden, um die natürlichen Ressourcen
und die Umwelt zu schützen. Aus diesem Grund
legen die Gesetze NORMEN UND VERHALTENSMASSREGELN
fest, die von allen Pilzsammlern berücksichtigt
werden müssen:
- das Sammeln wilder Pilze ist an
allen Wochentagen bis zu einer Menge von 2 kg
pro Tag und Personen über 10 Jahren möglich;
- Kinder unter 10 Jahren dürfen
nur Pilze sammeln, wenn Sie von einem Familienangehörigen
begleitet werden, der die notwendigen Papiere
besitzt: auch in diesem Fall dürfen höchsten
2 kg pro Person gesammelt werden;
- die Höchstgrenze von 2 kg
gilt nicht, wenn dieses Gewicht von einem einzigen
Pilz überschritten wird;
- das Pilzsammeln ist nur tagsüber
möglich. Zwischen 19.00 und 7.00 Uhr ist
das Pilzesuchen verboten;
- es ist verboten, die Pilze am
Suchort zu zerstören oder zu beschädigen;
außerdem ist bei der Suche die Verwendung
von Rechen, Haken und anderen Geräten verboten,
die den Humus des Waldbodens beschädigen
könnten;
- die Pilze sollten am Sammelort
grob gereinigt werden und nur in festen Behältern
transportiert werden (Körbe o.ä.);
- in Naturparks und anderen Gebieten,
die mit entsprechenden Hinweisschildern versehen
sind, ist das Pilzsammeln strengstens verboten;
- die Entfernung oder Beschädigung
von Schildern, die auf ein Pilzsammelverbot hinweisen,
ist untersagt.
Wer keinen Wohnsitz in der Provinz
Trient besitzt, muss zum Pilzsammeln einen entsprechenden
Antrag stellen und einen Betrag zahlen, der je nach
Jahreszeit und Dauer der Sammelerlaubnis variiert.
Um Benutzern entgegen zu kommen, die die Gebietsgrenzen
der Gemeinden nicht gut kennen, haben die sieben
Gemeinden des Fassatals (MOENA, SORAGA, VIGO, POZZA,
MAZZIN, CAMPITELLO und CANAZEI) untereinander und
mit dem BEZIRK eine Vereinbarung getroffen und ein
einheitliches Gebiet für die
Pilzsuche geschaffen, das alle beteiligten Gemeinden
einschließt und das gesamte Fassatal umfasst.
Wenn man also in einer beliebigen der zusammengeschlossenen
sieben Gemeinden einen Antrag zum Pilzsammeln gestellt
hat, kann man nicht nur auf deren Gebiet Pilze sammeln,
sondern auch in dem der anderen Komunen.
Informieren Sie sich in jedem Fall
immer direkt vor Ort, da Vorschriften, Zahlungsarten
und Beträge saisonalen Änderungen unterliegen.
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